Todesfall kann Tätern juristisch nicht zur Last gelegt werden
Weltweit ist bisher kein Todesfall eindeutig auf einen Cyberangriff auf ein Krankenhaus zurückzuführen. […] Theoretisch könnte ein Angriff aus der Ferne, der zum Ausfall lebenswichtiger medizinischer Geräte wie Beatmungsgeräten oder Herz-Lungen-Maschinen führt, direkt den Tod eines Patienten verursachen.
Der Bericht der Tagesschau bezieht sich nur auf den Bund.
Auch bei den Ländern sieht es nicht wirklich besser aus.
Zum Thema der Länder.
Wenn ich schon kein Personal habe oder bekomme, macht es natürlich richtig Sinn, 16 unterschiedliche Strategien zum Thema Cybersicherheit auf Länderebene zu installieren. (aus dem Norden gibt es noch keine abschließende Informationen, da könnte es zum Verbund kommen)
Zitat:
Zeitenwende also auch für die Zivilbevölkerung. Oder wie es Stefan Holenstein ausdrückt: «Von den schönen alten Friedenszeiten muss man sich verabschieden. Die Sicherheit und Verteidigung des Landes ist wieder Staatsaufgabe Nummer 1.»