Ab 2025 Smart Home Pflicht bei Nicht-Wohngebäuden

Neue Chancen für Systemintegratoren: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudeautomation

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt erhebliche Veränderungen für den Markt der Nichtwohngebäude mit sich, insbesondere durch die Anforderungen an die Gebäudeautomation gemäß § 71a GEG. Für Smart-Home- und Gebäudeautomationssystemintegratoren eröffnen sich damit zahlreiche neue wirtschaftliche Chancen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Punkte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Geschäftsmöglichkeiten.

Verpflichtende Gebäudeautomation: Ein Wachstumsmarkt

Das GEG schreibt vor, dass Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlage, die eine Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt aufweisen, bis zum 31. Dezember 2024 mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet sein müssen. Diese Vorgabe gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude. Die Zielsetzung des Gesetzes ist klar: Durch Automatisierung sollen die Energieverbräuche effizienter gesteuert und überwacht werden, um somit langfristig Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Warum Systemintegratoren profitieren werden

Für Systemintegratoren bedeutet diese Gesetzesvorgabe einen erheblichen Anstieg der Nachfrage nach modernsten Gebäudeautomationslösungen. Folgende Aspekte bieten dabei besondere wirtschaftliche Chancen:

  1. Installation und Wartung von Automationssystemen: Die Nachfrage nach Installation und Inbetriebnahme solcher Systeme wird in den kommenden Jahren stark ansteigen. Besonders die technischen Anforderungen, wie die Energieüberwachung und die Kommunikation zwischen verschiedenen Systemen, erfordern spezialisierte Fachkräfte.

  2. Aufrüstungen bestehender Systeme: Für Bestandsgebäude, die bereits über Gebäudeautomatisierungssysteme verfügen, besteht die Verpflichtung zur Nachrüstung, um die Kommunikation zwischen den verschiedenen Systemen zu gewährleisten. Dies bietet eine hervorragende Möglichkeit für Integratoren, Service- und Upgrademöglichkeiten anzubieten.

  3. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Das Gesetz verlangt auch die Benennung oder Beauftragung einer Person oder eines Unternehmens, das für das Energie- und Gebäudemanagement zuständig ist. Diese kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz durch regelmäßige Analyse und Optimierung eröffnet weiteres Potenzial für Beratungs- und Serviceleistungen.

Technische Inbetriebnahme-Management: Ein Schlüsselfaktor

Eine weitere Anforderung des GEG ist das technische Inbetriebnahme-Management. Hier müssen die gebäudetechnischen Anlagen, inklusive der Heiz- und Kühlanlagen, umfassend eingeregelt werden, um einen optimalen Betrieb sicherzustellen. Systemintegratoren können hier wertvolle Dienstleistungen anbieten, die über die reine Installation hinausgehen.

Langfristige Wartungsverträge und Services

Aufgrund der geforderten kontinuierlichen Verbesserung des energetischen Betriebs ergeben sich für Systemintegratoren Chancen, langfristige Wartungsverträge abzuschließen. Die Einregelung der Systeme und die laufende Optimierung bieten eine stabile und wiederkehrende Einnahmequelle.

Fazit: Das GEG als Katalysator für Innovation und Wachstum

Das GEG und insbesondere § 71a bietet eine Vielzahl an neuen Geschäftsmöglichkeiten für Systemintegratoren im Bereich der Gebäudeautomation. Durch die gesetzliche Verpflichtung, moderne und vernetzte Systeme zu implementieren, wird die Nachfrage nach spezialisierten Dienstleistungen steigen. Unternehmen, die frühzeitig auf diesen Trend reagieren, haben die Chance, sich in einem wachsenden Marktsegment zu etablieren und langfristig zu profitieren.

Für Systemintegratoren ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich intensiv mit den Anforderungen des GEG auseinanderzusetzen und ihr Portfolio entsprechend anzupassen.

§ 71a GEG im Internet

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71a.html

10. Gründe für Home Assistant

  1. Sofort Einsatzbereit
  2. Eigenes Energiedashboard
  3. Unterstützt alle Standards der Gebäudeautomation
  4. Sensorik ist schnell installiert
  5. Überschaubare Kosten dank Open Source
  6. Erweiterbar, skalierbar und hochverfügbar
  7. Speichern der Datenpunkte in unterschiedliche Datenbanken möglich
  8. Auswertung der Daten so über KI möglich
  9. Erweiterung für prozessgesteuerte Automationen möglich
  10. Nachhaltig

Gute Nachricht für Systemintegratoren

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Building Directive) und damit verbunden das Gebäudeenergiegesetz (GEG) rüttelt Betreiber und Inhaber von Nichtwohngebäuden auf. Sie schreibt ab dem 01.01.2025 Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme und das Monitoring in allen bestehenden und neuen Nichtwohngebäuden ab 290 Kilowatt Gesamtnennleistung für Heizung und Klimatisierung vor.

Quelle: Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Building Directive) und damit verbunden das Gebäudeenergiegesetz (GEG) rüttelt Betreiber und Inhaber von Nichtwohngebäuden auf. - ICONAG Leittechnik GmbH